Förderung Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (eLKW)
Für Ladepunkte ab 50 kW (DC) können kleine und mittlere Unternehmen die neue Förderung beantragen.
Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw), um den Straßengüterverkehr klima- und umweltverträglicher zu gestalten
Gefördert wird der Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw auf betrieblich genutzten Flächen. Kleine und mittlere Unternehmen können Unterstützung erhalten, wenn sie eigene Ladepunkte ab 50 kW errichten. Das Laden muss mit Gleichstrom (DC) erfolgen; Ladepunkte, an denen das Laden mit Wechselstrom (AC) möglich ist, sind nicht förderfähig. Die Förderung wird als Zuschuss gezahlt und richtet sich nach der installierten Gesamtladeleistung.
Neben der Ladeinfrastruktur selbst können auch notwendige Begleitkomponenten wie Netzanschluss, Last- und Energiemanagement sowie Batteriespeicher gefördert werden.
Antragstellung
Anträge können bis zum 30. September 2026 über das Antragssystem easy-Online gestellt werden