Stand der Erklärung: 26. Juni 2025Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hwk-bls.de.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend genannten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Eingebundene PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei
  • Eingebundene Grafiken/Bilder sind zum Teil nicht barrierefrei
  • Template-Elemente einschließlich Hierarchie der eingesetzten HTML -Überschriften

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Die Anpassung erfolgt sukzessive. Dies gilt auch für eingebunde Grafiken/Bilder.
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseite (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller bundes- beziehungsweise landesweiten Handwerkskammern gebunden ist. Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht-barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: internet@hwk-bls.de.

Bitte geben Sie uns auch die Webseite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Sie werden über den aktuellen Stand informiert. 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:



Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:

www.hwk-bls.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt, zum Beispiel: