Informationen für ehrenamtliche Prüfer

Im Handwerk werden Zwischenprüfungen, Gesellenprüfungen, Abschlussprüfungen, Fortbildungsprüfungen sowie Meisterprüfungen von ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern abgenommen. Diese engagieren sich als Fachleute aus der handwerklichen Praxis und bringen ihre berufliche Erfahrung in das Prüfungswesen ein.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer gehört insbesondere die Vorbereitung, Durchführung, Bewertung und Nachbereitung von Prüfungen. Sie wirken in Prüfungsausschüssen für Gesellen- und Abschlussprüfungen, Fortbildungsprüfungen sowie Meisterprüfungen mit und tragen dazu bei, eine objektive, praxisgerechte und rechtssichere Leistungsfeststellung sicherzustellen.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Prüferinnen und Prüfer von den Geschäftsstellen der Innungen beziehungsweise der Handwerkskammer unterstützt. Sowohl die Innungen als auch die Handwerkskammer unterhalten hierfür eigene Prüfungsausschüsse. Durch das ehrenamtliche Engagement der Prüferinnen und Prüfer wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Qualität beruflicher Bildung im Handwerk geleistet.

Prüfer bei Innung oder Kammer

 

Prüfer bei der Handwerkskammer

Wenn Sie einem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer angehören oder sich für dessen Arbeit interessieren, ist die Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer für Sie zuständig.

Hier erhalten Sie auch Ihren persönlichen Login zum bundesweiten Prüferportal des Handwerks.

Claudia Meimbresse

 

Prüfer bei einer Innung

Wenn Sie einem Prüfungsausschuss der Innung angehören oder sich für dessen Arbeit interessieren, ist die Geschäftsstelle der jeweiligen Kreishandwerkerschaft für Sie zuständig.

Hier erhalten Sie auch Ihren persönlichen Login zum bundesweiten Prüferportal des Handwerks.

Kreishandwerkerschaften

 

Bewerbung als Prüfer bei der Handwerkskammer

  1. Zunächst bewerben Sie sich schriftlich bei der Geschäftsstelle bei der Handwerkskammer.
  2. Zur Prüfung der formalen Voraussetzungen füllen Sie dann einen Personalfragebogen aus.
  3. Sollte eine Berufung zum Prüfer möglich sein, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in dem dann die individuelle Eignung festgestellt und über Umfang und Inhalte der ehrenamtlichen Prüfertätigkeit näher informiert wird.
  4. Diesem Gespräch schließt sich dann ggfs. die offizielle Bestellung zum Prüfer an. 

Hinweis: Das Prozedere kann bei Innungen/Kreishandwerkerschaften vom hier geschilderten Ablauf abweichen.



Fotostudio Sascha Gramann

Claudia Meimbresse

Geschäftsbereichsleiterin Berufliche Bildung

Dahlenburger Landstraße 62

21337 Lüneburg

Tel. 04131 712-119

meimbresse--at--hwk-bls.de